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Ratgeber Kaufvertrag: der letzte Schritt beim Hauskauf

Ihr Traumhaus ist gefunden. Jetzt gilt es, den Kauf möglichst schnell unter Dach und Fach zu bringen. Bevor die Immobilie den Eigentümer wechselt, stehen noch die wichtigen Preis- und Vertragsverhandlungen an.

Kaufvertrag Immobilie
auremar - stock.adobe.com

Akzeptieren Sie den geforderten Preis oder möchten Sie verhandeln? Was muss alles im Kaufvertrag stehen und haben Sie eine Möglichkeit der Mitgestaltung? Brauchen Sie unbedingt einen Notar für den Abschluss?

Wer noch nie zuvor eine Immobilie gekauft hat, sieht sich plötzlich mit einer Reihe wichtiger Fragen und Entscheidungen konfrontiert – speziell, wenn es in die heiße und alles besiegelnde Phase geht. Unser Ratgeber erläutert Ihnen die letzten Schritte im Kaufprozess und worauf Sie vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrags achten sollten.

Ablauf der administrativen Kaufabwicklung:

  • Aushandlung der Vertragsmodalitäten
  • Reservierungsvereinbarung
  • Abschluss eines Vorvertrags
  • Vereinbarung des Notartermins
  • Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar
  • Veranlassung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Eintragung als neuer Eigentümer

Selbst wenn man das perfekte Haus gefunden und sich mit dem Verkäufer auf den Verkaufspreis geeinigt hat, dauert es meist noch einige Monate, bis der Kauf notariell beurkundet ist und man als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde. Aufgrund der großen Bedeutung eines Immobilienkaufs hat der Gesetzgeber für die Kaufabwicklung genaue Vorgaben festgelegt. Ein Hauskauf muss beispielsweise zwingend beim Notar beurkundet werden und erst nach erfolgter Eintragung ins Grundbuch ist der Kauf abgeschlossen.

Haben Sie weitere Fragen zum Hauskauf?

Mit unserem Ratgeber zum Kaufvertrag können Sie die Nächsten Schritte auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie gut informiert angehen. Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Haus- und Immobilienkauf oder der Finanzierung? Unsere Immobilienexperten unterstützen Sie gerne!

Wie wird der Kaufvertrag erstellt?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie einkalkulieren, dass die Erstellung des Kaufvertrags einige Zeit dauert. Oft schließen Käufer und Verkäufer deshalb zunächst eine Reservierungsvereinbarung, um sich abzusichern. Eine andere Alternative ist der Abschluss eines Vorvertrags, in dem bereits die grundlegenden Informationen wie Kaufpreis und Zahlungsvereinbarungen enthalten sind. Der Vorvertrag ist rechtlich bindend und wird ebenfalls notariell beurkundet. Da dies mit Kosten verbunden ist, wird meist stattdessen eine Reservierungsvereinbarung abgeschlossen, die dem Käufer innerhalb einer Frist von einem bis zu sechs Monaten das Kaufrecht einräumt.

Mit der Erstellung des endgültigen Kaufvertrags muss immer ein Notar beauftragt werden. Der Notar ist unparteiisch und klärt Käufer und Verkäufer über ihre Rechte und Pflichten auf. Ohne notarielle Beurkundung kann der Hauskauf nicht rechtskräftig werden.

Folgende Informationen stehen im Kaufvertrag:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum des Verkäufers
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum des Käufers
  • Genau Bezeichnung der Immobilie (inklusive übernommener Gegenstände und Flurnummer)
  • Löschung oder Übernahme bestehender Grundschulden
  • Sonstige Grundbucherklärungen (z.B. Löschung von Grundpfand- oder Wohnrechten)
  • Kaufpreis
  • Zahlungsbedingungen (Fälligkeit)
  • Zeitpunkt des Besitzübergangs
  • Geschuldete Beschaffenheit des Objekts
  • Rechte des Käufers bei verschwiegenen Mängeln
  • Finanzierungsvollmacht

Was geschieht nach dem Notartermin?

Der Kaufvertrag wurde vom Käufer und Verkäufer unter Beisein des Notars unterschrieben und dennoch ist der Verkaufsprozess noch nicht abgeschlossen. Im nächsten Schritt wird der Notar beim Grundbuchamt die sogenannte Auflassungsvormerkung beantragen. Mit dieser Vormerkung wird dem Käufer zugesichert, dass er die Immobilie als Eigentum erwirbt. Es handelt sich dabei somit um eine bindende Reservierung, die im Grundbuch vermerkt wird. Nach diesem Schritt kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr belasten oder an Dritte verkaufen. Bevor die Auflassungsvormerkung in Grundbuch eingetragen ist, sollten Sie keinesfalls den Kaufpreis bezahlen, denn bis zu diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer das Haus an einen anderen Interessenten verkaufen. 

Außerdem kümmert sich der Notar darum, Bescheinigungen der Kommune einzuholen, die den Verzicht auf gesetzliche Vorkaufsrechte dokumentieren. Schließlich meldet der Notar den Verkauf beim Finanzamt, das daraufhin die Grunderwerbssteuer veranschlagt. Wurde die Grunderwerbssteuer bezahlt und der Kaufpreis überwiesen erfolgt die Eigentumsüberschreibung – erst jetzt sind Sie rechtmäßiger Eigentümer des Hauses.

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