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Wer zahlt die Maklercourtage? Ein detaillierter Leitfaden

Die Maklercourtage ist ein wesentlicher Bestandteil des Immobiliengeschäfts und stellt oft eine nicht zu vernachlässigende finanzielle Belastung dar. Sie wird für die Vermittlungsleistung eines Immobilienmaklers beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie erhoben. Die genauen Bedingungen, wer die Courtage zahlt und wie hoch diese ist, können variieren und werfen häufig Fragen auf. Nachfolgend gehen wir auf die verschiedenen Aspekte der Maklercourtage ein und erläutern, wie diese den Immobilienkauf oder -verkauf beeinflussen kann.

Die Höhe der Maklercourtage

Die Maklercourtage, oft auch als Provision bezeichnet, ist die Gebühr, die für die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers bezahlt wird. In Deutschland bewegt sie sich in der Regel zwischen 3% und 7% des Kaufpreises einer Immobilie, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Mietobjekten ist es üblich, dass die Courtage eine bis zwei Kaltmieten beträgt. Diese Gebühr deckt die Kosten für die Dienste des Maklers ab, darunter die Besichtigungen, Vermarktung, Verhandlung und Abwicklung des Vertrages. Traditionell zahlte bei Kaufimmobilien der Käufer die Courtage, während bei Mietobjekten regional unterschiedliche Regelungen galten, die oft vom Vermieter zum Mieter verschoben wurden.

Wer zahlt die Courtage beim Immobilienkauf?

Obwohl nun vorgeschrieben ist, dass Käufer und Verkäufer sich die Courtage teilen müssen, gibt es Situationen, in denen Abweichungen von dieser Regel möglich sind. Diese müssen jedoch klar vertraglich festgelegt werden. Die Teilung der Maklercourtage beeinflusst die Kaufentscheidung, da sie die Gesamtkosten des Kaufs erhöht. Käufer sollten dies in ihre Budgetplanung einbeziehen.

Wer zahlt die Courtage bei der Vermietung?

Beim Vermieten von Wohnraum gilt seit 2015 das Bestellerprinzip, was bedeutet, dass der Auftraggeber des Maklers, üblicherweise der Vermieter, die Maklercourtage übernehmen muss. Diese Regelung soll verhindern, dass Mieter mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Es ist eine deutliche Abweichung von den Kauftransaktionen und stellt sicher, dass die Mietkosten, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Fälligkeit der Maklerprovision ist abhängig vom Abschluss des Vertrags. Bei einem Hausverkauf wird die Provision fällig, sobald der Makler seine vertraglich geregelten Pflichten erfüllt hat, was in der Regel der Fall ist, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Maklerprovision wird üblicherweise nach Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrags fällig, wobei den Beteiligten meist sieben bis 14 Tage für die Zahlung eingeräumt werden.

Tipps zur Verhandlung über die Maklercourtage

Verhandlungen über die Maklercourtage sind besonders bei Kaufimmobilien angebracht. Hier können Käufer und Verkäufer versuchen, die Aufteilung der Kosten zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Es ist wichtig, sich vorab gut zu informieren und eine klare Verhandlungsstrategie zu haben. Bei Mietobjekten ist der Spielraum aufgrund des Bestellerprinzips geringer, aber es schadet nicht, auch hier das Gespräch zu suchen, besonders wenn man selbst den Makler beauftragt hat.

Wie die Maklercourtage Ihre Immobilientransaktion beeinflussen kann.

Die Aufteilung der Maklercourtage kann einen signifikanten Einfluss auf die finanzielle Belastung sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer haben. Eine klare Verständigung über diese Kosten bereits zu Beginn des Verkaufsprozesses kann Missverständnisse vermeiden und zu einer gerechteren Transaktion führen. Bei der Vermietung sollten Mieter sich der Regelungen bewusst sein, die sie vor überhöhten Kosten schützen. Unabhängig von der Transaktion empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. So stellen Sie sicher, dass Sie bezüglich der Maklercourtage gut informiert und vorbereitet sind.

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